Reglement
Miete Liegeplätze für Gäste und Touristen
Allgemeine Bedingungen
- Der Bootseigner ist verpflichtet, das im Hafenmeisterbüro angeschlagene Reglement des Porto Patriziale einzuhalten.
- Die Miete muss im Voraus überwiesen werden: 50 % bei der Reservation des Liegeplatzes, die restlichen 50% bei der Ankunft im Hafen. Die Reservation des Liegeplatzes wird nach Erhalt der Vorauszahlung bestätigt.
- Bei Absagen werden in jedem Fall Fr. 50.— für Verwaltungskosten berechnet.
- Die Boote müssen mit den eigenen Tauen festgemacht werden. Allfällige am Liegeplatz vorhandene Taue dürfen nicht benutzt werden.
- Der zugewiesene Liegeplatz kann am Tag des Vertragsbeginns ab 12.00 Uhr
- Die Benutzung des Hafens und dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Der Bootseigner ist verantwortlich für die Schäden, die er im Hafen, an Einrichtungen, oder anderen Booten verursacht. Allfällige Beschädigungen müssen unverzüglich dem Hafenmeister gemeldet werden.
- Die Verwaltung des Hafens lehnt jede Haftung im Falle von Schäden, Feuer, Diebstahl oder Aufbrechen der Boote ab, seien sie von Personen, oder durch Naturereignisse verursacht.
Weiter ist zu beachten:
- Es ist verboten Boote mit Reinigungsmitteln oder chemischen Mitteln zu reinigen.
- Es ist verboten Toilettenwasser oder Bilgenwasser direkt in den See abzuleiten.
- Benutzen Sie bitte die Fäkalienpumpe, die beim Kran zur Verfügung steht.
- Vermeiden Sie Ruhestörungen während der Nacht.
- Der Restaurantbesuch in Badekleidern ist verboten.
- Es ist verboten Material auf den Stegen oder catway zu deponieren.
- Die Planen für die Boote müssen an Bord verstaut werden.
- Das Angeln und das Baden innerhalb des Hafens ist verboten.